Die ärztlichen Schlichtungsstellen verfolgen in erster Linie das Ziel, Arzthaftungsstreitigkeiten abschließend und zur Überzeugung aller Beteiligten so umfassend aufzuklären, daß gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden. Die Prozeßvermeidungsquote liegt bei 91,4 %.
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Gesundheits-Berater => Patientenrecht
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am 29.11.2007 um 21:11 Uhr von Achim
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