Wer bei einem Unfall verletzt worden ist, hat einen Anpruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld. Die spannende Frage ist allerdings, wie hoch das Schmerzensgeld eigentlich ist. Anders als zum Beispiel bei einem Fahrzeugschaden kann der Schmerzensgeldanspruch nicht auf Euro und Cent genau berechnet werden. Daher muss das Schmerzensgeld der Höhe nach geschätzt werden. Weiter unten gibt es die Schmerzensgeldtabelle von A-Z mit dem Aktenzeichen.
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am 18.08.2016 um 20:08 Uhr von Fleischhauer
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